Die Haftpflichtversicherung für
Geschäftsführer und Führungskräfte
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Die Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer und Führungskräfte
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Schutz vor finanziellem Ruin
Entscheidungsträger bei Vermögensschäden
Große Auswahl an Versicherungen
Eine D&O-Versicherung sichert Sie in folgenden Fällen ab:
Eine D&O-Versicherung sichert Sie in folgenden Fällen ab:
Der Begriff D&O kommt aus dem Englischen und setzt sich zusammen aus „Directors and Officers“, was so viel heißt wie „Vorstände und Aufsichtsräte“. Mit dieser speziellen Form der Haftpflichtversicherung für Führungskräfte sind Sie vor Haftungsansprüchen jeglicher Art abgesichert.
Sie sind Geschäftsführer oder Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrats? Sobald Sie Ihre Pflicht verletzen und für einen entstanden Schaden haftbar gemacht werden, zahlt die D&O-Versicherung Schadensersatz. Zusätzlich funktionieren D&O-Versicherungen wie eine Rechtsschutzversicherung. Sie übernehmen also auch Kosten für Anwälte, Gericht und Gutachten.
Eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung schützt in erster Linie das Vermögen Ihres Unternehmens. Beispielsweise dann, wenn einer Ihrer Angestellten einen Kunden fehlerhaft berät, dieser infolgedessen finanzielle Verluste erleidet und Schadensersatz fordert.
Die D&O-Versicherung hingegen schützt das Privatvermögen einzelner Organe. Bei Fehlentscheidungen von Geschäftsführern, Vorständen & Co., die zu einem Schaden führen, haften diese sonst gesamtschuldnerisch selbst. Außerdem beinhaltet eine D&O-Versicherung im Gegensatz zur Vermögensschadenhaftpflicht zusätzlichen Rechtsschutz. So sind auch die Kosten gerichtlicher Auseinandersetzungen gedeckt.
Ja, die Directors-and-Officers-Versicherung kann auch für Vereine bzw. Verbände und entsprechende Vorstandsmitglieder abgeschlossen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Vorstände ihre Tätigkeit haupt- oder ehrenamtlich ausführen.
Wieso eine D&O für Vereine sinnvoll ist
Auch führende Vereinsfunktionäre sind dem Risiko ausgesetzt, bei fehlerhaften oder verspäteten Entscheidungen für Schäden mit ihrem Privatvermögen zu haften. Für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder, die unter 720 Euro jährlich erhalten, ist die Haftung zwar auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt, dennoch besteht ein Restrisiko. Der Grad der Fahrlässigkeit muss erst langwierig geklärt werden und bereits das ist mit Kosten verbunden.
Die D&O-, häufig auch Geschäftsführer-Versicherung genannt, deckt generell Schadenfälle, die aufgrund einer Pflichtverletzung zum Vermögensschaden des eigenen Unternehmens (Innenhaftung) oder zum Anspruch auf Schadensersatz Dritter (Außenhaftung) führen.
Bei Innenhaftung haften Sie gegenüber dem eigenen Unternehmen. Das kann zum Beispiel sein, wenn:
Bei Außenhaftung haften Sie gegenüber Dritten, wie Kunden, Lieferanten oder Finanzbehörden. Schadenbeispiele treten ein, wenn:
Ein oft unterschätztes oder gar unbekanntes Risiko ist das sog „Claims-made Prinzip”.
Eine D&O-Versicherung, anders als andere Vermögenshaftpflicht-Versicherungen, greift nach dem Claims-made-Prinzip. Dies bedeutet, ein Versicherungsfall im versicherungsrechtlichen Sinne, liegt nicht schon vor, wenn das Organmitglied eine ihm obliegende Pflicht verletzt hat, sondern, nach dem Claims-made-Prinzip, erst dann, wenn die Gesellschaft das entsprechende Organmitglied wegen eines Schadens in Anspruch genommen hat, z. B. durch Einleitung eines gerichtlichen Schadensersatzprozesses.
Aufgrund der langen Verjährungsfrist (5 Jahre bzw. 10 Jahre) für die gesetzlichen Haftungsansprüche kann also zwischen dem betreffendem Haftungsfall und dem Haftungsprozess ein langer Differenzzeitraum liegen.
Nach den Regelungen der D&O-Versicherung muss der Versicherungsfall grundsätzlich während der Versicherungszeit eintreten, was das Risiko birgt, dass der (ausgeschiedene) Manager im entscheidenden Zeitraum des Schadensanspruches über keinerlei Versicherungsschutz mehr verfügt, obwohl er zum Zeitpunkt seiner Tätigkeit eine D&O-Versicherung hatte.
Dem Organmitglied sei also geraten, dass er im Rahmen seines Anstellungsvertrages oder im Rahmen einer oftmals üblichen Ausscheidungsvereinbarung darauf achtet, dass von der Gesellschaft ein D&O-Versicherungsschutz aufrechterhalten wird, auch nach dem Ausscheiden. Ganz besonders gilt dies, wenn die Aufhebungsvereinbarung keinen Haftungsverzicht enthält.
Der Begriff D&O kommt aus dem Englischen und setzt sich zusammen aus „Directors and Officers“, was so viel heißt wie „Vorstände und Aufsichtsräte“. Mit dieser speziellen Form der Haftpflichtversicherung für Führungskräfte sind Sie vor Haftungsansprüchen jeglicher Art abgesichert.
Sie sind Geschäftsführer oder Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrats? Sobald Sie Ihre Pflicht verletzen und für einen entstanden Schaden haftbar gemacht werden, zahlt die D&O-Versicherung Schadensersatz. Zusätzlich funktionieren D&O-Versicherungen wie eine Rechtsschutzversicherung. Sie übernehmen also auch Kosten für Anwälte, Gericht und Gutachten.
Eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung schützt in erster Linie das Vermögen Ihres Unternehmens. Beispielsweise dann, wenn einer Ihrer Angestellten einen Kunden fehlerhaft berät, dieser infolgedessen finanzielle Verluste erleidet und Schadensersatz fordert.
Die D&O-Versicherung hingegen schützt das Privatvermögen einzelner Organe. Bei Fehlentscheidungen von Geschäftsführern, Vorständen & Co., die zu einem Schaden führen, haften diese sonst gesamtschuldnerisch selbst. Außerdem beinhaltet eine D&O-Versicherung im Gegensatz zur Vermögensschadenhaftpflicht zusätzlichen Rechtsschutz. So sind auch die Kosten gerichtlicher Auseinandersetzungen gedeckt.
Ja, die Directors-and-Officers-Versicherung kann auch für Vereine bzw. Verbände und entsprechende Vorstandsmitglieder abgeschlossen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Vorstände ihre Tätigkeit haupt- oder ehrenamtlich ausführen.
Wieso eine D&O für Vereine sinnvoll ist
Auch führende Vereinsfunktionäre sind dem Risiko ausgesetzt, bei fehlerhaften oder verspäteten Entscheidungen für Schäden mit ihrem Privatvermögen zu haften. Für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder, die unter 720 Euro jährlich erhalten, ist die Haftung zwar auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt, dennoch besteht ein Restrisiko. Der Grad der Fahrlässigkeit muss erst langwierig geklärt werden und bereits das ist mit Kosten verbunden.
Die D&O-, häufig auch Geschäftsführer-Versicherung genannt, deckt generell Schadenfälle, die aufgrund einer Pflichtverletzung zum Vermögensschaden des eigenen Unternehmens (Innenhaftung) oder zum Anspruch auf Schadensersatz Dritter (Außenhaftung) führen.
Bei Innenhaftung haften Sie gegenüber dem eigenen Unternehmen. Das kann zum Beispiel sein, wenn:
Bei Außenhaftung haften Sie gegenüber Dritten, wie Kunden, Lieferanten oder Finanzbehörden. Schadenbeispiele treten ein, wenn:
Ein oft unterschätztes oder gar unbekanntes Risiko ist das sog „Claims-made Prinzip”.
Eine D&O-Versicherung, anders als andere Vermögenshaftpflicht-Versicherungen, greift nach dem Claims-made-Prinzip. Dies bedeutet, ein Versicherungsfall im versicherungsrechtlichen Sinne, liegt nicht schon vor, wenn das Organmitglied eine ihm obliegende Pflicht verletzt hat, sondern, nach dem Claims-made-Prinzip, erst dann, wenn die Gesellschaft das entsprechende Organmitglied wegen eines Schadens in Anspruch genommen hat, z. B. durch Einleitung eines gerichtlichen Schadensersatzprozesses.
Aufgrund der langen Verjährungsfrist (5 Jahre bzw. 10 Jahre) für die gesetzlichen Haftungsansprüche kann also zwischen dem betreffendem Haftungsfall und dem Haftungsprozess ein langer Differenzzeitraum liegen.
Nach den Regelungen der D&O-Versicherung muss der Versicherungsfall grundsätzlich während der Versicherungszeit eintreten, was das Risiko birgt, dass der (ausgeschiedene) Manager im entscheidenden Zeitraum des Schadensanspruches über keinerlei Versicherungsschutz mehr verfügt, obwohl er zum Zeitpunkt seiner Tätigkeit eine D&O-Versicherung hatte.
Dem Organmitglied sei also geraten, dass er im Rahmen seines Anstellungsvertrages oder im Rahmen einer oftmals üblichen Ausscheidungsvereinbarung darauf achtet, dass von der Gesellschaft ein D&O-Versicherungsschutz aufrechterhalten wird, auch nach dem Ausscheiden. Ganz besonders gilt dies, wenn die Aufhebungsvereinbarung keinen Haftungsverzicht enthält.